Es hat in dieser Erde, die können schon einmal in den Teich gehen. Bei einigen Dingen geht die Welt einfach nicht unter, wenn es mal nicht so klappt, es gibt simpel gesagt ein nächstes Mal Versuch. Wenn ein Kind Laufen lernt beziehungsweiseseine ersten Fahrversuche mit seinem Mofa absolviert, dann müsste sogar etwas in den Teich gehen, ein altes Wort heißt schließlich, nur aus Missständen kommen wir voran. Ein Mini darf umfallen und soll das auch. Jenes ist gültig auch für andere humane Dinge, wenn Menschen zu viel Angst haben oder zu viel planen, dann ist das im Ganzen narkotisierend. Es gibt aber auch Dinge, die dürfen überhaupt nicht schief laufen, im Falle dass diese daneben gehen würden, dann gäbe es kein nächstes Mal mehr. In einer Wasserchemie Firma gab es einmal einen Hinweis über einem Gefäß mit Reinigungsmittel, auf dem vermerkt war „Mach es Korrekt, unter Umständen hat es kein zweites mal". Das hat seine Richtigkeit für viele Chemikalien, das gilt aber insbesondere auch für manche Verfahren in unserer Welt. Ob das Chemie Gesellschaften beziehungsweise Atom Firmen sind, es gibt Dinge, die sollen einfach nicht schief gehen. Für
Dinge, die unter keinen Umständen schief gehen dürfen, gibt es Verfahrensbeschreibungen. Besonders bedeutende Festschreibung dafür ist jenes Dokumentationsverfahren Prozessmanagement. Dies ist 1 Verfahrensbeschreibung Prozessmanagement, die es gestattet, die Normen eines Unternehmens zu überprüfen oder zu dokumentieren.
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